Neustadter Hauptstraße

Grünt-Stadtrat Märtterer kritisiert Verwaltung: sie setze 2021 beschlossene Fahrrad-Maßnahmen nicht bzw. zu langsam um. Es fehlten nicht nur Fachkräfte, sondern der Wille. Was sagt das Rathaus? beim Anstieg der Neustadter Hauptstraße ab Bühlweg. Auf der Hauptstraße ist es hier sehr eng, es gibt wenig Platz um Fahrräder oder Roller/Mofas zu überholen.

Stadtrat kritisiert Stadt Waiblingen: Fahrrad-Maßnahmen nicht umgesetzt

Tobias Märtterer ist „enttäuscht“ und „traurig“: Vor über einem Jahr, noch 2021, hat der Gemeinderat Waiblingen, dem Märtterer als Mitglied der Fraktion Grünt + Tierschutzpartei angehört, mehrere Verbesserungen für Fahrradfahrer beschlossen.

28-02-2023

Von Daniel Hertwig

Tobias Märtterer ist „enttäuscht“ und „traurig“: Vor über einem Jahr, noch 2021, hat der Gemeinderat Waiblingen, dem Märtterer als Mitglied der Fraktion Grünt + Tierschutzpartei angehört, mehrere Verbesserungen für Fahrradfahrer beschlossen. Doch bis heute sind längst nicht alle umgesetzt

Grünpfeil-Schilder an einigen Ampeln gibt es trotz Beschluss nicht

Beispielsweise sollte an der Neustadter Hauptstraße das Überholen von Radfahrern oder Mofas verboten werden, aus Sicherheitsgründen. Auch Grünpfeil-Schilder an einigen Ampeln gibt es trotz Beschluss nicht. Die Stadt verweist hier auf „rechtliche Hürden“. Auf Anfrage der Redaktion nimmt die Verwaltung zu einigen der Maßnahmen erneut Stellung.

Eine ganze Reihe an Verbesserungen sähe Grünt-Stadtrat Märtterer gerne umgesetzt - und zwar bald. Ende Januar hat er das Thema angesprochen, erst in einer E-Mail an die Stadtspitze, dann im zuständigen Ausschuss für Planung, Technik und Bauen. Eine zufriedenstellende Antwort, wann die Maßnahmen kommen, habe er nicht erhalten, sagt Tobias Märtterer. Darüber seien er und seine Fraktionskollegen „enttäuscht“.

Grünpfeile, Überholverbot, Gatter: Warum nicht umgesetzt?

Zu drei der im Jahr 2021 im Gemeinderat im Rahmen von Haushaltsanträgen beschlossenen Maßnahmen äußert sich die Verwaltung nun auf Anfrage der Redaktion:

  • Grünpfeile: Bei entsprechendem Schild dürfen Radfahrer auch bei roter Ampel rechts abbiegen, wenn der Verkehr es zulässt. In der Stellungnahme der Verwaltung auf einen Haushaltsantrag der Fahrradvertreter von „Pro Velo“ hieß es 2021, es sei „erfreulich, mitteilen zu können, dass an den nachfolgend genannten Einmündungen Grünpfeile für Radfahrer installiert werden: von der Dammstraße in die Fronackerstraße; vom Bahnhof kommend in die Dammstraße; von der Bahnhofsstraße aus Richtung Innenstadt kommend in die Dammstraße. Eine intensivere Prüfung erfordert eine mögliche Ausschilderung aus der Schmidener Straße in die Talstraße.“ Das klang recht konkret und so, als ob die Grünpfeile rasch installiert werden könnten. Nun verweist Oliver Conradt, Abteilungsleiter Ordnungswesen, aber darauf, dass „die rechtlichen Hürden sehr hoch“ seien. „Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zählt eine Vielzahl von Verkehrssituationen auf, bei denen Grünpfeile für den Radverkehr überhaupt nicht angewendet werden dürfen. In der Bahnhofstraße ist die Inbetriebnahme des Hotelneubaus abzuwarten. Auch soll der gesamte Kreuzungsbereich Dammstraße/Fronackerstraße im Rahmen des Radschnellwegs RS 8 gesondert betrachtet werden.“
  • Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen: In der Neustadter Hauptstraße sollte in der Steigung auf etwa 130 Metern, zwischen Bühlweg und Friedhofstraße, untersagt werden, dass Autos oder Lkw Radfahrer, Mofas oder auch E-Scooter überholen. Die Stadtverwaltung hatte dem Rat vorgeschlagen, der Maßnahme zuzustimmen, und begründet: „Aufgrund der Straßenbreite besteht dort bereits ein gesetzliches Überholverbot, da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dennoch ist dies an dieser Stelle für viele Kraftfahrzeughalter (w/m/d) nicht erkennbar. Daher wird zur eindeutigen Regelung das Verkehrszeichen aufgestellt.“ Und nun, 2023? Oliver Conradt antwortet dazu: „Nach Anhörung der Polizei zeigte sich, dass das Überholen unter Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern dort grundsätzlich möglich ist und die Beschilderung für die Leichtigkeit des Verkehrs sogar kontraproduktiv sein könnte. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes wird diese Angelegenheit nochmals eingehend geprüft.“
  • Drängelgatter/Schranken: Stadtrat Märtterer und ProVelo beklagen zudem, dass noch nicht alle sogenannten Drängelgatter entfernt worden sind. Diese bremsen Radfahrer aus, zwingen teils zum Absteigen. Zwar sind manche der Gatter verschwunden, andere wurden geöffnet. Aber, so die Verwaltung jetzt: „Halbseitige Schranken, die von der Stadt geöffnet wurden, werden teilweise von Anwohnern wieder verschlossen, da die Wege ohne die Schranken mit wesentlich höheren Geschwindigkeiten befahren werden.“ Auch Poller, die verhindern sollen, dass Autos bestimmte Wege nutzen oder falschparken, habe die Stadt „an vielen Stellen“ wieder anbringen müssen, denn, so Baubürgermeister Dieter Schienmann: „Nachdem an Wegen und Zufahrten die Poller entfernt wurden, musste festgestellt werden, dass die Abschnitte mit Motorfahrzeugen befahren oder zugeparkt wurden, was eine Gefahr für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt.“

Die Verwaltung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sechs Pro-Velo-Forderungen inzwischen abgearbeitet seien, darunter das Streichen von Parkplätzen an der Alten Winnender Steige und ein „Radfahrer frei“-Zeichen in der Sudetenstraße. Auch in der Heinkelstraße sei das „Radfahrer frei“ entgegen der Fahrtrichtung „mittlerweile angeordnet“, so Schienmann.

Stadtrat Tobias Märtterer: „Wir kommen nicht voran“

Und was die von Radfahrern als problematisch empfundene Treppe in der Heinrich-Küderli-Straße angeht, teilt der Baubürgermeister mit: „Die Planung Geh- und Radweg in der Heinrich-Küderli-Straße erfolgt in 2023 und wird im Ausschuss Planung, Technik, Bauen vorgestellt. Die Mittel zum Bau der Rampe sind in 2024 bereitgestellt.“

Bei anderen Punkten, etwa den Grünpfeilen in Bahnhofsnähe, ist es laut Oliver Conradt aber nicht so einfach. Es gebe an diesen „Knotenpunkten“ rechtliche „Ausschlussgründe“. Die auf die Haushaltsanträge 2021 gegebenen „grundsätzlichen Antworten“, gibt er zu bedenken, „ersetzen keine fachliche Prüfung sowie gesetzlich vorgeschriebene Anhörungen“.

Stadtrat Tobias Märtterer hingegen beklagt: „Wir kommen nicht voran.“ Auch er sehe, dass der Fachkräftemangel die Planung verzögert - Stichwort Radverkehrskoordinator, eine seit langem offene Personalie -, aber, so der Grünt-Mann: „In anderen Städten wie Fellbach geht es auch, wenn man will. Da wird mehr getan für Radfahrer.“

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trommelt fürs Wochenende…

https://rems-murr.adfc.de/artikel/stadtrat-kritisiert-stadt-waiblingen-fahrrad-massnahmen-nicht-umgesetzt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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