Radfahrer-Demo am 15. Mai in Winnenden für die Sicherheit der Kinder

Ein neues internationales Aktionsbündnis für die Sicherheit von Kindern auf dem Fahrrad

trommelt fürs Wochenende 14./15. Mai Familien in 180 deutschen Orten zusammen...

von ZVW/Regina Munder Aktualisiert: 06.05.2022 14:12 Veröffentlicht: 06.05.2022 08:23

Ein neues internationales Aktionsbündnis für die Sicherheit von Kindern auf dem Fahrrad trommelt fürs Wochenende 14./15. Mai Familien in 180 deutschen Orten zusammen, um mit dem Zweirad in ihrer Kommune zu demonstrieren. In Waiblingen hat sich die „Kidical Mass“ (ein englisches Wortspiel aus „critical mass“ und „kids“) bereits Anfang April bemerkbar gemacht, nun, am Sonntag, 15. Mai, um 14.30 Uhr ist auch Winnenden mit dabei. Zur „großen Kinder-Fahrraddemonstration“ im Stadtgarten bei der Hermann-Schwab-Halle, Albertviller Straße 11, ruft der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Rems-Murr mit den Winnender Ansprechpartnern auf.

Doch eigentlich ist das weltweite Aktionsbündnis viel breiter aufgestellt. Die seit 2017 auch in Deutschland bestehende Bewegung und ihre Forderungen nach mehr Rechten für Fahrradfahrer gegenüber dem motorisierten Verkehr, für kinder- und fahrradfreundliche Orte unterstützen 250 Organisationen und bislang fast 70.000 Unterzeichner einer Petition. Diese fordert Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) dazu auf, umgehend die Reform des Straßenverkehrsrechts auf den Weg zu bringen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Parallel zur Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes muss Wissing frühzeitig das Gespräch mit den Ländern aufnehmen, um 2023 die Umsetzung der neuen Gesetzesziele sicherzustellen.

Ab zehn Jahre: Kinder müssen auf der Straße fahren

Kürzlich, beim Radaktionstag der Grundschule Höfen, hat unsere Zeitung das Thema schon einmal in den Fokus gerückt. Die Viertklässler dort sollen nach Empfehlung der Schule und des Elternbeirats erst nach der bestandenen Fahrradprüfung (und entsprechenden vorangegangenen Trainings) mit dem Zweirad allein zur Schule kommen. Das ist kurz vor Ende ihrer Grundschulzeit, aber zum Beginn weiterer Jahre auf einer der weiterführenden Schulen, die sie nur mit Fahrrad oder Linienbus erreichen.

Davon abgesehen dürfen Kinder im Alter von acht bis zehn Jahren, also ungefähr bis zur 4. oder 5. Klasse, als Radfahrer den Gehweg benutzen. „Ab zehn müssen sie auf der Straße oder dem ausgewiesenen Radweg fahren“, erklärte damals eine Lehrerin. Sie und Eltern berichteten derweil von etlichen Situationen, in denen rücksichtslose Autofahrer eine Gefahr für die Kinder darstellen. Die Kidical-Mass-Organisatoren sehen hier deutlichen Verbesserungsbedarf, nicht nur durch den einzelnen erwachsenen Kraftfahrer: „Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können.“

Das sind die Forderungen des Kidical-Mass-Aktionsbündnisses:

Das neue Straßenverkehrsrecht muss ...

  • die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und Vision Zero - null Verkehrstote und Schwerverletzte - zum Ziel haben und
  • die selbstständige und sichere Mobilität der Kinder ermöglichen - auf dem Weg zur Schule, zu Freund/-innen, zum Sportverein oder Spielplatz.
  • Städte und Gemeinden müssen die Freiheit erhalten, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet.

Das umfasst zum Beispiel:

  • geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege an Hauptverkehrsstraßen und Landstraßen sowie geschützte Kreuzungen (nach niederländischem Vorbild)
  • Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts  Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr (temporäre Kfz-Durchfahrtsverbote)
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen als flächendeckendes Netz und Grundlage für ein sicheres Schulwegenetz  Straßen ohne Durchgangsverkehr in Wohngebieten (Beispiel Kiezblocks Berlin, Superblocks Barcelona).

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https://rems-murr.adfc.de/artikel/radfahrer-demo-am-15-mai-in-winnenden-fuer-die-sicherheit-der-kinder-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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