Neuer Radweg bei Nellmersbach: Was es mit dem geisterhaften Mahnmal auf sich hat

04.07.2023 Der langersehnte neue Radweg entlang der Kreisstraße K1846 zwischen Nellmersbach und Erbstetten ist fertiggestellt. Vergangene Woche erfolgte die offizielle Freigabe.

Der langersehnte neue Radweg entlang der Kreisstraße K1846 zwischen Nellmersbach und Erbstetten ist fertiggestellt. Vergangene Woche erfolgte die offizielle Freigabe. Im April war eine Radfahrerin auf der Kreisstraße an einer unübersichtlichen Stelle von einem Auto erfasst worden und tödlich verunglückt. Der ADFC hat der 35-Jährigen am Unfallort ein Mahnmal errichtet.

Ghostbikes: Fahrrad-Mahnmale werden an Unfallstellen aufgestellt

Es handelt sich dabei um ein komplett weiß angestrichenes Fahrrad, ein sogenanntes „Ghostbike“ (zu Deutsch: „Geisterrad“). Die Idee stammt offenbar aus den USA, wo solche Fahrrad-Mahnmale zuerst an Unfallstellen aufgestellt wurden. Das „Geisterrad“ an der Kreisstraße zwischen Nellmersbach und Erbstetten ist das erste dieser Art im Rems-Murr-Kreis.

Warnschilder an der Gefahrenstelle

In einer Pressemitteilung zur Freigabe des neuen Radwegs geht das Landratsamt Rems-Murr auf die ADFC-Aktion und den „tragischen Unfall“ ein, der gezeigt habe, „wie gefährlich die Querung der K1846 sein kann“. Zur besseren Erkennbarkeit der Gefahrenstelle seien Warnschilder mit dem Hinweis auf querende Radfahrer aus beiden Fahrtrichtungen aufgestellt worden.

Hinzu komme „als Gedenken und zur Mahnung“ das „Ghostbike“. Jürgen Ehrmann, Vorsitzender im ADFC Backnang, wird in der Pressemitteilung zitiert: „Wir vom ADFC freuen uns sehr über die Eröffnung des neuen Radwegs, von dem wir hoffen, dass noch viele folgen. Dass unsere Vorschläge bei der Eröffnung zur Absicherung der Querungen positiv aufgenommen wurden, ist prima. Mit der Aufstellung des ersten Ghostbikes im Rems-Murr-Kreis weisen wir auf die Gefahren beim Kreuzen der Landstraßen hin und gedenken der jungen Frau, die hier tragisch ums Leben kam.“

Freude bei Sigel, Erleichterung bei Kiesl

Der neue Geh- und Radweg hat eine durchgängige Regelbreite von 2,50 Metern. Zudem wurde der bestehende landwirtschaftliche Weg mit einer Breite von 3,50 Metern grundlegend neu hergestellt und asphaltiert. Bis zum jetzt vollzogenen Lückenschluss im kreisweiten Radwegenetz mussten Radfahrer hier für einige Meter vom sicheren abgesetzten Weg auf die Kreisstraße wechseln. Für die Maßnahme hat der Landkreis insgesamt rund 900.000 Euro investiert. Hinzu kamen Fördermittel des Landes in Höhe von 50 Prozent für den Neu- und Ausbau des Geh- und Radweges.

Dr. Richard Sigel zeigte sich bei der offiziellen Eröffnung erfreut über den neuen Radweg. Die Stabsstelle Radwege im Landratsamt habe zusammen mit dem Amt für Vermessung und Flurneuordnung und den Anliegerkommunen eine gute Lösung für die Streckenführung gefunden. Sigel: „Der neue Radweg ist eine wichtige Route für Alltags- und Freizeitradler und schafft endlich den lang erwarteten Lückenschluss zwischen Nellmersbach und Erbstetten. Damit haben wir wieder einen Meilenstein geschafft und können jetzt die nächsten Maßnahmen in den Blick nehmen.“

Der Leutenbacher Bürgermeister Jürgen Kiesl ist erleichtert über die neue Radwegverbindung: „Der neue Radweg befreit mich von einer Sorge. Kinder und Jugendliche können nun im Sommer gefahrlos ins Erbstetter Bädle fahren.“ Radfahren zwischen Nellmersbach und Erbstetten sei „jetzt keine Mutprobe mehr“, so Kiesl.

Die Burgstettener Bürgermeisterin Irmtraud Wiedersatz bedankte sich bei der Eröffnung beim Landkreis, hob jedoch auch hervor, dass der Radweg zwischen dem Kirschenhardthof und Heidenhof noch dringend angelegt werden müsse. Da sei zwar das Land in der Pflicht, aber sie benötige auch die Unterstützung des Landkreises. Bisher würde das Land keine Mittel für die Planung zur Verfügung stellen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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