Sensoren am Rad

Mit Sensoren am Rad will der ADFC wissenschaftlich belegen, wie gefährlich Radfahren wirklich ist. Die Technik-Tüftler-AG des Georg-Büchner-Gymnasium macht mit dem 3-D-Drucker Hülsen für die Sensoren, die Abstände zwischen Rad und PKW erfassen. Frau Baier zeigt uns, wo und wie am Rad die Dinger angebracht werden. Daniel Baier, Jürgen Ehrmann, Hega Baier (ADFC), ich bin auch vor Ort. Vom GBG Schulleiterin Stefanie Rolli und AG-Leiter Peter Barek, von der Stadtverwaltung Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth

Überholabstand von Autos messen: ADFC Rems-Murr verleiht Sensor an Radfahrer

Radfahrer werden selten korrekt von Autos überholt. Das ist kein Gefühl, sondern eine Erkenntnis. Gewonnen durch Abstandsmessung per Ultraschallsensor.

Von ZVW/Regina Munder

Radfahrer werden selten korrekt von Autos überholt. Das ist kein Gefühl, sondern eine Erkenntnis. Gewonnen durch Abstandsmessung per Ultraschallsensor. Dieser steckt in einem Kunststoff-Kästchen. Radler können es sich beim ADFC Rems-Murr ausleihen. Schon im vergangenen Sommer ist mit solch einem Kästchen der Winnender Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth geradelt und hat danach Erstaunliches festgestellt.

Versuchsperson OB Holzwarth: Manche halten nur 20 Zentimeter Abstand

Hartmut Holzwarth ist seine ganz normalen Strecken durch Winnenden gefahren, auf Radwegen, die mit Linien von der Autostraße getrennt sind, auf Straßen ohne Radweg. „Ich kenne das, wie man als Autofahrer abwägt: Kann ich noch überholen, reicht der Abstand?“ Innerorts muss man 1,50 Meter zu normalen Radlern einhalten, zu Lastenrädern und Kindern im Sattel zwei Meter, zwei Meter gelten für alle außerorts.

Holzwarth hat als Radler immer den Knopf am Lenker gedrückt, wenn er überholt wurde – damit werden Mauern und andere dem Radler nahe kommende Dinge nicht erfasst. Am Abend las der OB von der Chipkarte die Abstände aus, die die Fahrzeuge zu ihm eingehalten hatten. „Ganz häufig waren es nur 70 bis 90 Zentimeter. Aber sogar bei nur 20 Zentimeter trauen sich Autofahrer noch vorbei.“

Das Projekt soll Daten für Verbesserungen durch Stadt- und Verkehrsplaner liefern

Big Brother am Fahrrad? Keineswegs. Hier wird niemand gefilmt, kein Kennzeichen erfasst. Auch der Radler, der gefahren ist und die Überholmanöver registriert und in die für alle zugängliche Internetkarte einspeist, bleibt anonym. Aber das für jedermann einsehbare wissenschaftliche Projekt soll dazu dienen, Beweise zu sammeln für die Gefahren für Radfahrer. Denn nur sicheres Radfahren ist attraktives Radfahren.

In der Folge sind Gesellschaft und Kommunen aufgefordert, die Unsicherheiten zu beheben. Konkret muss der Autofahrer hinter dem Radler bleiben, wenn er die 1,50 Meter Überholabstand, zum Beispiel wegen parkender Autos links auf der Ringstraße, nicht einhalten kann. Dann hat der Radler sogar eine reelle Chance, den Radstreifen ohne abzusteigen zu verlassen und nach links abzubiegen.

Die Kommune, vertreten durch Stadtverwaltung und Gemeinderat, denkt ihrerseits darüber nach, wie sie den oftmals engen Straßenraum sicher für alle und mit optimaler Ausnutzung aufteilt. Anfang der 2000er etwa probierten viele in temporeduzierten Bereichen das Konzept des geteilten Raums („Shared space“) aus, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind. Winnenden wäre mit vielen Tempo-30-Straßen um Stadt- und Schulzentren herum dafür schon recht gut aufgestellt.

ADFC bietet Fahrsicherheitstrainings für Pedelec-Fahrer an

„Momentan stelle ich fest, dass immer mehr Radfahrer auf den Gehweg ausweichen, weil sie sich unsicher fühlen auf der Straße.“ Holzwarth und auch Daniel Baier vom ADFC wissen, dass das auch zu schweren Unfällen führen kann. Zwischen Fußgängern und Radler (Pedelec, E-Bike?), oder auch, wenn der Radler unvermittelt wieder auf die Straße wechselt und in ein Auto prallt. Der ADFC bietet deshalb Fahrsicherheitstrainings für (Neu-)Pedelec-Fahrer an. Daniel Baier weist darauf hin, dass Radeln auf dem Gehweg längst nicht mehr als Kavaliersdelikt gilt: „Die Strafe dafür liegt zwischen 55 und 110 Euro.“

Dank der 3D-Druck-AG hat der ADFC nun einige eigene Sensoren zum Verleihen

Daniel und seine Mutter Helga Baier, die ebenfalls beim ADFC aktiv ist, freuen sich überaus, dass sie nun mit vier, wahrscheinlich bald sechs Leihsensoren zum Sammeln statistisch verlässlicher Daten in allen Städten des Rems-Murr-Kreises und auf Landstraßen wie der alten B 14 zwischen Winnenden und Korb beitragen können: Vier Schüler der 3D-Druck-AG des Georg-Büchner-Gymnasiums haben ihnen die großen und kleinen Bauteile für die Gehäuse in teils stundenlanger Druckarbeit, die oftmals vor Schulstart beginnen musste und erst abends endete, hergestellt. 50 Arbeitsstunden stecken in einer Box. Andreas Schwager vom ADFC dichtet die Kästchen ab und baute Sensoren und GPS im Wert von 80 Euro ein.

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https://rems-murr.adfc.de/artikel/ueberholabstand-von-autos-messen-adfc-rems-murr-verleiht-sensor-an-radfahrer-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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