Wem gehört die Erleninsel? Radfahrverein gegen Verbot

Es ist mitnichten so, dass sich immer alle daran halten würden, aber seit mehreren Jahren gilt: Radfahren auf der Erleninsel ist verboten. Zum Ärger von so manchem Radler, der auf kürzestem Weg von der Innenstadt in Richtung Korber Höhe oder umgekehr

Von ZVW/Andreas Kölbl

Es ist mitnichten so, dass sich immer alle daran halten würden, aber seit mehreren Jahren gilt: Radfahren auf der Erleninsel ist verboten. Zum Ärger von so manchem Radler, der auf kürzestem Weg von der Innenstadt in Richtung Korber Höhe oder umgekehrt gelangen möchte. Auch der Radfahrverein Pro Velo stört sich am Verbot und fordert, auf der Erleninsel einen Radweg anzulegen – oder wenigstens Alternativrouten anzubieten. Wie reagiert die Stadt auf den Vorstoß? Seit einigen Jahren ist für Radler die Fahrt vom Postplatz zum Biergarten auf der Schwaneninsel, zum Bürgerzentrum oder in Richtung der Wohngebiete Kätzenbach, Galgenberg und Korber Höhe verboten. „Die Sperrung wurde vollzogen, ohne den Radfahrern eine angemessene Alternative zur Verfügung zu stellen“, beklagt der Verein Pro Velo. Dabei sei doch der Weg über die Erleninsel der kürzeste, um autofrei und emissionsfrei von der Innenstadt aus den beliebten Biergarten und die Wohngebiete zu erreichen. Noch dazu hätten die Radler hier die wenigsten Höhenmeter zu bewältigen.

Radweg für die Erleninsel

Der Vorschlag von Andreas Schwager, dem Vorsitzenden von Pro Velo: Das Verbot soll aufgehoben und die Schilder ersetzt werden durch Tafeln, welche Spaziergänger und Radler zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordern – das werde auch in anderen Städten so praktiziert. Sein Ansinnen untermauert der Vereinschef mit dem Hinweis, dass Waiblingen gerne „fahrradfreundlich“ sein möchte. Auf längere Sicht sollten die Wege über die Erleninsel so verbreitert werden, dass sowohl Fußgänger als auch Radfahrer ausreichend Platz hätten. Eine rote Linie sollte dann beide Verkehrsbereiche trennen – wie im Bereich bei der Michaelskirche. Die derzeitigen Wege um die Erleninsel herum erscheinen aus „Pro Velo“-Sicht nicht gut geeignet: Beim Beinsteiner Tor müssten sich die Radler vom holprigen Kopfsteinpflaster durchschütteln lassen und bei der Brühlwiese durch eine Engstelle quetschen, wobei Konflikte mit Fußgängern vorprogrammiert seien.

Vorrang für Fußgänger

Die Verantwortlichen auf dem Rathaus indes halten nichts von einer Aufhebung des Verbots. Die Erleninsel diene der Naherholung und den kurzen Wegen für Fußgänger. Die schmalen Wege seien für zusätzlichen Verkehr durch Radler nicht ausgebaut. Für die Radler würde eine Abschaffung des Verbots nur eine leichte Verkürzung ihrer Wege bringen, die Spaziergänger und die Arbeitnehmer, die im Park ihre Pause genießen, würden bei ihrem Aufenthalt gestört. Die Erleninsel auch nur teilweise freizugeben, sei nicht sinnvoll. „Die Folge wäre, dass Radfahrer kreuz und quer auf der gesamten Insel unterwegs wären.“ Das „Verlangen der Fußgänger nach einem sorglosen Spaziergang“ sowie „gefährliche Begegnungen“ von Radlern und Fußgängern hätten den Anlass zur „deutlicheren Ausschilderung der Situation“ gegeben.

Keine scharfen Kontrollen

Der Radverkehr wird entlang des Remstal-Radweges um die Erleninsel herumgeführt. Innenstadt und Biergarten seien somit gut erreichbar, so die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme. Dieser folgte der Gemeinderat mit klarer Mehrheit: Mit 26 Nein-Stimmen gegen vier Ja-Stimmen wurde der Antrag von Pro Velo auf Aufhebung des Radfahrverbots abgelehnt. Die Talaue gehörte auch schon vor der Corona-Pandemie zu den Einsatzschwerpunkten des städtischen Ordnungsdienstes. Immer wieder kommt es vor, dass die Mitarbeiter Radler zum Absteigen und Schieben ermahnen müssen. Meistens reicht eine freundliche Aufforderung, doch manchmal machen die Radler auch einfach eine Kurve um die Ordnungsleute und suchen das Weite. Scharf kontrolliert wird nicht. Praktisch nie wird ein Bußgeld verhängt. Theoretisch beträgt es 20 Euro. Theoretisch gilt auch weiterhin, was Ordnungsamtschef Werner Nußbaum einmal zum Thema Radfahren auf der Erleninsel sagte: „Verkehrsregeln sind dafür da, dass man sie beachtet.“

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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