Winnenden: Radsonntag mit vier geführten Touren, Bewirtung und Gewinnspielen

Der 25. Winnender Radsonntag findet am 3. Juli statt und bietet folgendes Programm:

Von ZVW

Der 25. Winnender Radsonntag findet am 3. Juli statt und bietet folgendes Programm:

  • 10.30 bis 15.30 Uhr Radfahrertreff bei der Alten Kelter mit Information von Rad-Kultur (Förderinitiative des Landes, Winnenden ist im Programm berücksichtigt worden), Fahrrad-Codierung, Rad-Check und vielen weiteren Informationen zum Fahrrad und zum sicheren E-Biken, Gewinnspielen und vieles mehr. Außerdem gibt es eine Bewirtung durch den Förderverein Alte Kelter.
  • 10 Uhr: Start der geführten Rennradtour am Marktplatz, Dauer etwa drei Stunden, mit dem Radclub ‘93 Winnenden.
  • 10.30 Uhr Eröffnung des 25. Winnender „Jubiläums“-Radsonntags durch Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth und offizieller Start des kreisweiten Stadtradelns durch Landrat Dr. Richard Sigel auf dem Marktplatz.
  • 10.45 Uhr Start zu den geführten Radtouren am Marktplatz: • Radtour Winnenden, etwa 18 Kilometer, 190 Höhenmeter, mit dem ADFC Rems-Murr, geeignet für Familien und Alltagsradler. • Tour um Winnenden, etwa 25 Kilometer, 270 Höhenmeter, mit dem ADFC Rems-Murr (für Senioren und geübte Alltagsradler). • MTB-Tour, etwa zwei Stunden, mit dem Radclub ‘93 Winnenden.

Das Tragen eines Helms und das Mitführen einer gut gefüllten Trinkflasche werden empfohlen. Teilnahme auf eigene Gefahr.
Was genau ist Stadtradeln?
Für Winnenden haben sich bis Mitte Juni bereits 143 Radler angemeldet und 21 Teams. Sie geben drei Wochen lang (für den Aktionszeitraum vom 3. bis 23. Juli 2022) ihre Radfahrten ins Stadtradeln-Programm ein. „Jede Fahrt mit dem Rad ist praktizierter Umwelt- und Klimaschutz und auch noch gut für Ihre Gesundheit“, werben die Macher für die Aktion.
Wer kann teilnehmen? Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Rems-Murr-Kreis wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder zur Schule gehen. Man kann sich einem Team anschließen oder ein eigenes Team zum Beispiel für Ihre Familie, Verein, Schule oder Unternehmen gründen.
Wer über stadtradeln.de registriert mitradelt, sammelt Kilometer für sich, sein Team, seine Kommune und für den Landkreis. Melden Sie Ihr Team direkt bei Ihrer Kommune an. Radkilometer kann man einfach im Online-Radelkalender unter stadtradeln.de oder per Stadtradeln-App eintragen. Infos zu den Spielregeln und der Anmeldung finden Interessierte auch im Klimaschutzportal auf der Homepage www.rems-murr-kreis.de/stadtradeln

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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