Winnenden will für bessere Radwege Parkplätze opfern, diese aber ersetzen

Die Landtagsabgeordneten Swantje Sperling (Grüne) und Siegfried Lorek (CDU) melden: Ins Förderprogramm für bessere Fuß- und Radwege für die Jahre 2022 bis 2026 ist nach Schwaikheim, Nellmersbach, Erbstetten, Korb und Waiblingen nun auch...

Von ZVW/Regina Munder

Die Landtagsabgeordneten Swantje Sperling (Grüne) und Siegfried Lorek (CDU) melden: Ins Förderprogramm für bessere Fuß- und Radwege für die Jahre 2022 bis 2026 ist nach Schwaikheim, Nellmersbach, Erbstetten, Korb und Waiblingen nun auch ein Projekt von Winnenden aufgenommen worden: „Ein Radschutzstreifen soll an der Schorndorfer Straße angelegt werden“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. *Konkret sollen auf der Schorndorfer Straße, zwischen der Kreuzung beim Polizeirevier und dem Björn-SteigerKreisel beim Aldi, beidseitig Radschutzstreifen gebaut werden. Sie werden durch das Land gefördert. An der Fahrbahn stadtauswärts soll nach einem Gemeinderatsbeschluss von April 2021 auch ein neuer Gehweg entstehen. Dafür fallen keine Parkplätze weg.

OB Holzwarth stellt in Aussicht, dass wegfallende Parkplätze kompensiert werden

Noch kein Förderantrag wurde für einen zusätzlichen Radweg gestellt, der gegen die Einbahnstraße von der Paulinenstraße zur Seegartenstraße führt und an der Ampel endet. Der Abschnitt gehört zu den verschiedenen Varianten für die „Radtangente Ost“, die bei einer Bürgerbeteiligung vorgestellt worden sind. Der ADFC sowie die Vertreter der Gewerbetreibenden haben dazu schon ebenfalls ausgiebig Stellung genommen. Für die Immobilienbesitzer und Händler ist der prognostizierte Wegfall von bis zu 56 Parkplätzen an den betroffenen Straßen nicht hinnehmbar, sie forderten Ersatz in Form eines Parkdecks. Die Handelsvertreter hatten nach einem Gespräch mit der Rathausspitze allerdings auch den Eindruck, dass die Pläne in Stein gemeißelt seien. „Dem ist nicht so, und Zeitdruck haben wir auch nicht“, sagte Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth auf Nachfrage von Stadträtin Nicole Steiger (FDP) am Ende einer Gemeinderatssitzung. „Wir müssen über die gesamte Planung ausführlich nachdenken. Wie kompensieren wir den Wegfall von Parkplätzen? Wahrscheinlich müssen wir einen größeren Bereich systemisch betrachten, den Radverkehr, den ruhenden Verkehr und den Fußgängerverkehr.“

Obere Paulinenstraße: "Kriminell für Radler"

Holzwarth betonte aber, dass die obere Paulinenstraße „kriminell für Radler“ sei, der Bus seine Probleme habe, das schräge Einparken nicht optimal sei. „Alles ist zu eng, weil der ruhende Verkehr zu viel Raum hat.“ Vor April komme das Thema aber nicht in den Gemeinderat. *Die Nachricht von einem positiven Förderberscheid des Landes für ein Radwegprojekt in Winnenden haben wir in der ersten Artikelversion mit einem falschen Abschnitt der Schorndorfer Straße in Verbindung gebracht. Wir bitten um Entschuldigung

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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